Thailand ändert ab 15. September 2026 die Einreisebedingungen für viele Reisende. Die weit verbreitete 60-Tage-Visumbefreiung endet an diesem Tag. Stattdessen gelten je nach Staatsangehörigkeit 30-Tage-Visumbefreiung, 15-Tage-Visumbefreiung, Visum bei Ankunft (VoA) oder andere vereinbarte Regelungen.
Die Tourism Authority of Thailand (TAT) bestätigte den Rahmen nach Veröffentlichung der Bekanntmachungen des Innenministeriums im Royal Gazette am 31. August 2026. Wer um oder nach Mitte September reist, sollte das vor der Buchung kennen.
Seit Mitte 2024 konnten viele Staatsangehörige Thailand zu touristischen Zwecken mit 60 Tagen Visumbefreiung per Flugzeug oder an berechtigten Land-/Seegrenzen einreisen. Diese Regelung endet am 15. September 2026.
Danach gilt:
Liegt Ihre Ankunft am oder nach dem 15. September, gelten die neuen Regeln für Ihr Einreisedatum.
Inhaber von Reisepässen oder Reisedokumenten aus 60 Ländern und Territorien dürfen Thailand zu touristischen Zwecken mit einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen visumfrei einreisen. Die Royal-Gazette-Liste umfasst unter anderem:
Australien, Österreich, Bahrain, Belgien, Bulgarien, Bhutan, Brunei Darussalam, Kanada, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Indonesien, Indien, Irland, Israel, Italien, Japan, Jordanien, Kuwait, Kirgisistan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Malaysia, Malediven, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Philippinen, Polen, Portugal, Katar, Rumänien, Saudi-Arabien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan, Türkei, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten.
Für die meisten Staatsangehörigen dieser Liste gilt bei Landgrenze: Einreise unter der 30-Tage-Befreiung höchstens zweimal pro Kalenderjahr. Diese Grenze gilt nicht für Staatsangehörige von Malaysia, Brunei Darussalam, Indonesien und Singapur sowie für vom Minister bestimmte weitere Nationalitäten.
Flüge unterliegen nicht derselben zweimal-pro-Jahr-Landgrenzregel; Beamte prüfen dennoch Standardvorschriften, Nachweispflichten und ggf. Weiterreise.
Eine 15-Tage-Visumbefreiung gilt für Reisepässe aus:
Auch hier gilt an Landgrenzen in der Regel maximal zwei Einreisen pro Kalenderjahr, sofern der Minister nichts anderes bestimmt.
Visum bei Ankunft (VoA) gilt für Reisepässe aus:
VoA-Reisende sollten Gebühr, erlaubte Aufenthaltsdauer und Unterlagen vor Reiseantritt offiziell prüfen. VoA ist von der Visumbefreiung getrennt und erfordert in der Regel Abwicklung bei Ankunft.
Manche Pässe profitieren weiter von bilateralen Abkommen mit 90, 30 oder 14 Tagen Befreiung. ASEAN-Nachbarn und einige Partner fallen häufig hierunter.
Prüfen Sie:
Viele Langzeit- und Regionalreisende kommen per Straße aus Kambodscha, Laos, Malaysia oder Myanmar. Unter dem neuen Rahmen:
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| Nutzungsprofil | Empfehlung |
|---|---|
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Thailand kann weiterhin Nachweis ausreichender Mittel verlangen — je nach Kategorie und Ermessen. Thai-Baht, Fremdwährung oder Zahlungsbelege bereithalten.
TDAC (Thailand Digital Arrival Card) und zugehörige Apps bei Bedarf vor Ankunft ausfüllen. Unterkunftsadresse und Abreisedaten griffbereit halten.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 31. Aug. 2026 | Royal Gazette veröffentlicht Innenministerium-Bekanntmachungen |
| 15. Sep. 2026 | Ende 60-Tage-Befreiung; 30-/15-Tage-/VoA-Rahmen tritt in Kraft |
| Bei Ankunft | Beamter erteilt Aufenthalt nach Kategorie (oft bis 30 Tage) |
Ab 15. September 2026 endet die 60-Tage-Visumbefreiung. Es gelten 30 Tage für 60 gelistete Länder, 15 Tage für Seychellen und Mauritius, Visum bei Ankunft für Aserbaidschan, Belarus und Serbien — plus bilaterale Regeln für Ihren Pass.
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